Die Scher brauchen nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
a)An manchen Schulen ist das Fach Ethik eingerichtet. Diesen Unterriczht
msen sie besuchen.
b)Wenn ein Scher den Relgionsunterricht nicht besuchen
mhte und das Fach Ethik wird nicht angeboten, mssen die Eltern f die
Beaufsichtigung ihres Kindes wçÉrend dieser Stunde sorgen.
Ist die
Beaufsichtigung des Schers nicht gewçÉrleistet (die Schule kann f die
Beaufsichtigung keinen Lehrer abstellen) so muss der Scher halt am
Religionsunterricht teilnehmen.
Hubertus Schlamann